Energieausweise - Blower-Door, KfW-Anträge, Energieausweise, Energieberatung, Thermografie

Energieausweise

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis

Sie benötigen einen Energieausweis?

  • bei Vermietung Ihres Wohnhauses (egal ob Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus) oder Ihrer Wohnung
  • bei Verkauf Ihres Wohnhauses (egal ob Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus) oder Ihrer Wohnung
  • als Berechnungsgrundlage des Energieverbrauchs Ihres Wohnhauses (egal ob Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus) oder Ihrer Wohnung

Energieausweis - warum?

Der Energieausweis ist Pflicht!!!
Wer ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder vermieten möchte, ist verpflichtet, Interessenten einen Energieausweis vorzulegen.

Bei Verkauf von Haus oder Wohnung ist der Energieausweis spätestens beim Notar vorzulegen.

Dieser Energieausweis ermittelt den sog. Energieverbrauchskennwert, der einen Vergleich zu anderen Gebäuden ermöglicht. So wird es Verbrauchern möglich, die energetische Qualität eines Gebäudes zu beurteilen.

Beim Energieausweis wird unterschieden zwischen dem Bedarfsausweis und dem Verbrauchsausweis, die abhängig von Größe und Alter des Gebäudes ausgestellt werden.
Beim Bedarfsausweis wird der tatsächliche Energiebedarf anhand der technischen Gebäudedaten errechnet.
Beim preiswerteren Verbrauchsausweis wird der Bedarf aus dem Energieverbrauch der letzten drei Jahren errechnet.
Der Bedarfsausweis ist zwar teurer, stellt aber die energetische Qualität eines Hauses auch besser dar.
Selbstverständlich wird dabei auch auf Schwachstellen (z.B. Wärmeverlust und schadhafte Dämmung durch Fenster, Türen, Feuchtigkeit, etc.) hingewiesen.

 

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?

Ab wann der Energieausweis im Einzelfall vorgeschrieben ist, hängt vom Alter des Gebäudes, von der Größe und der Art der Nutzung ab.

Gebäude Wohngebäude
Neubau Bedarfsausweis
EFH Baujahr 1977 und älter Bedarfsausweis
MFH mit bis zu 4 Wohneinheiten, Baujahr 1977 und älter Bedarfsausweis
MFH ab 5 Wohneinheiten Wahlfreiheit Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
EFH oder MFH mit bis zu vier Wohneinheiten, Baujahr 1977 und älter, aber auf Niveau der Wärmeschutzverordnung WSVO von 1977 saniert Wahlfreiheit Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
ab Baujahr 1978 Verbrauchsausweis

 

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